RESOLUTION

• Resolution beschlossen am Internationalen Kongresses für Unterwasserarchäologie (IKUWA):

Protection of and Making Sensitive to the European Heritage - Changes in European Culture Caused by Maritime and Inland Waterborne Trade
Die Teilnehmer am Internationalen Kongress für Unterwasserarchäologie - Schutz des Kulturerbes unter Wasser - in Sassnitz auf Rügen haben die Veranstalter aufgefordert, eine Resolution zu verfassen und sie an maßgebliche Stellen weiterzuleiten.
Im wesentlichen wurde folgendes gefordert:
Es ist dringend erforderlich, das Bewußtsein für die besondere Bedeutung des unter Wasser liegenden Kulturerbes für die Geschichte der gesamten Menschheit zu heben und zum Schutz des Kulturgutes unter Wasser ein internationales Regelwerk zu schaffen. Der in Ausarbeitung begriffene Entwurf einer UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das Organisationskomitee und die angeschlossenen Partner-organisationen des Kongresses fordern deshalb dazu auf, die Arbeiten am Entwurf der UNESCO-Konvention mit Nachdruck fortzusetzen und konstruktiv zu unterstützen.
Begründung:
Die Podiumsdiskussionen zum Thema - Schutz des europäischen Kulturerbes unter Wasser - die am 20.02.99 in der Sporthalle Dwasieden in Sassnitz stattfanden, haben Probleme thematisiert, die aufgrund mangelhafter Rechtslage für das Kulturgut unter Wasser bestehen und die in heutiger Zeit akut wachsende Gefahr für den Erhalt dieses Kulturerbes offengelegt. An den international besetzten Diskussionsrunden nahmen im Rahmen von zwei thematischen Sitzungen Vertreter aus Ministerien und Behörden, Facharchäologen, Denkmalpfleger, Museumsfachleute, Juristen, Journalisten und Vertreter kommerzieller Bergungsunternehmen teil.
Insbesondere die Diskussionsrunde zu kommerziellen Ausgrabungen und Antikenhandel haben durch ausführliche Statements und Wortmeldungen seitens kommerzieller Bergungs- und Schatztaucherunternehmen bzw. durch Stellungnahmen damit eng verbundener Rechtsanwälte offenbart, wie offensiv und ungehindert der Raubbau an Kulturgut in den Weltmeeren betrieben wird.
Von dänischer Seite wurden zudem die internationale Verflechtung und zweifelhafte Geschäftspraktiken solcher Firmen mit Beispielen belegt. Von griechischer und baden-württembergischer Seite ist demgegenüber klargestellt worden, welche Bedeutung restriktive Regelungen für die Bewahrung des Kulturgutes haben. Zudem wurde deutlich, daß an Land wie unter Wasser die gleichen Grundsätze der Denkmalpflege, insbesondere das Prinzip der Bewahrung des gesamten archäologischen Befundes gelten müssen. Ausgrabungen und Bergungen sind nur dort zu befürworten, wo eine Rettung vor akuter Gefährdung oder die Verfolgung spezifischer wissenschaftlicher Fragestellungen dies zwingend erfordert. Aber auch dann gilt, daß Ausgrabungen nur nach modernen wissenschaftlichen Fragestellungen und von ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt werden dürfen.
Die Bergung einzelner herausragender Fundstücke oder die Auflösung von Fundgesamtheiten im Kunsthandel stehen einem solchen Bemühen um die Erhaltung der Fundstellen als historische Archive mit all ihren -durch die modernen Methoden naturwissenschaftlich-archäologischer Untersuchungen enorm gesteigerten- Aussagemöglichkeiten diametral entgegen. Von Seiten Großbritanniens wurde mit Recht darauf hingewiesen, daß die Magazine maritimer Museen oft schon überfüllt sind. Es macht also keinen Sinn und verursacht auf Dauer erhebliche konservatorische Kosten, wenn diesem Bestand fortwährend neues, aber schlecht dokumentiertes Material hinzugefügt wird.
Es liegt an uns, das Kulturerbe unter Wasser auch für zukünftige Generationen treuhänderisch zu verwalten. Internationaler Schutz ist für seine Zukunft von grundlegender Bedeutung.
Dr. Alan Aberg
(Nautical Archaeology Society)
Christos Agouridis M.A.
(Hellenic Institut of Marine Archaeology)
Dipl.-Ing. Hubert Beer
(Bayerische Gesellschaft für Unterwasserarchäologie)
Prof. Dr. David Blackman
(British School at Athens)
Prof. Dr. Christoph Börker
(Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie/
Institut für Klassische Archäologie und Antikensammlung
Universität Erlangen-Nürnberg)
Katarina Delaporta
(Department of Underwater Archaeology, Ministry of Culture, Greece)
Dipl.-Mus. Thomas Förster(Landesverband für Unterwasserarchäologie Mecklenburg-Vorpommern)
Prof. Dr. Alfred Haffner
(Institut für Ur- und Frühgeschichte der Christian-Albrechts-Universität)
Dr. Jerzy Litwin
(Centralne Muzeum Morskie w Gdansku)
Dr. Harald Lübke (Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern)
Dr. Friedrich Lüth
(Kommission für Unterwasserarchäologie/
Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern)
Dr. Martin Mainberger
(Sektion Unterwasserarchäologie der Gesellschaft für Vor- und Frühgeschichte in Württemberg und Hohenzollern)
Dr. Hanz Günter Martin
(Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie/
Institut für Archäologie, Freie Universität Berlin)
Prof. Dr. Dres. Michael Müller-Wille
(Institut für Ur- und Frühgeschichte
der Christian-Albrechts-Universität)
Dipl.-Arch. Oliver Nakoinz
(Arbeitsgruppe für maritime und limnische Archäologie der CAU Kiel)
Prof. Dr. Josef Riederer
(Verein für Unterwasserarchäologie Berlin-Brandenburg)
Dr. Ulrich Ruoff
(Gesellschaft für Schweizer Unterwasserarchäologie)
Dr. Helmut Schlichtherle
(Kommission für Unterwasserarchäologie/
Landesamt Baden-Württemberg
Archäologische Denkmalpflege)
Wolfgang Schmid M.A.
(Bayerische Gesellschaft für Unterwasserarchäologie)
Dr. Timm Weski
(Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie/ Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Peter Winterstein M.A.
(Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie)